Infos zum Lehramts­studium

Du befindest dich vor oder mitten im Studium und machst dir Gedanken über deine Zukunft als Lehrerin oder Lehrer in Sachsen? Hier findest du Antworten auf deine Fragen zum Lehramtsstudium, zu Gehalt, Arbeitszeit und Aufstiegsmöglichkeiten im sächsischen Schuldienst!

Hinweis zum Video: Seit Juni 2025 ist die Hochschule Zittau/Görlitz aus dem Projekt OptLA (Option Studium des technischen Lehramts) ausgeschieden. Zum Wintersemester 2025/2026 startet das Projekt „Lehramt Oberschule“ mit dem Schwerpunkt Sonderpädagogik.

Lehramt studieren: Wie ist das Studium aufgebaut?

Grafik zum Aufbau des Lehramtsstudiums in Sachsen

*abhängig von der gewählten Schulart. 

Das Hochschulstudium

Hier studierst du an deiner Uni deine gewählten Fächer, die dazugehörige Fachdidaktik sowie Bildungswissenschaften (= Erziehungswissenschaft und pädagogische Psychologie). Zusätzlich sammelst du in den schulpraktischen Studien‘ erste Praxiserfahrungen an einer Schule. Du schließt dein Studium mit der Ersten Staatsprüfung ab, die aus mündlichen und schriftlichen Prüfungen sowie einer wissenschaftlichen Arbeit besteht.

Der Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Dein Referendariat startet immer zu Beginn eines Unterrichtshalbjahres und dauert 18 Monate. Du unterrichtest hier selbst an einer Schule, besuchst den Unterricht von anderen Lehrenden und lernst in deinem Ausbildungsseminar das Wichtigste über Schul- und Lehrdienstrecht, Beamtenrecht, Bildungswissenschaften und Fachdidaktik. Am Ende steht die zweite Staatsprüfung an. Sie setzt sich aus Lehrproben, mündlichen Prüfungen und einer Schulleiterbeurteilung zusammen.

 

Glückwunsch! Danach hast du es geschafft als Lehrerin bzw. Lehrer in Sachsen!

FAQ Praktika

Eine Person schreibt mit einem Stylus auf einem Tablet, das Notizen anzeigt.

Was passiert in den Praktika im Lehramtsstudium in Sachsen und wo kannst du dich dafür anmelden? Wer unterstützt dich bei deiner Praktikumsorganisation? Wo findest du die genauen Anmeldetermine und Fristen? 

 

Nebenjob Schule

Junger Schüler mit Brille, der konzentriert in einem Heft schreibt, während andere Schüler im Hintergrund arbeiten.

Du willst neben dem Studium nicht nur Geld verdienen, sondern auch wichtige Praxiserfahrungen sammeln?


Ob Nachhilfe, Betreuung im GTA-Bereich oder Organisation von Schulveranstaltungen – mit dem Nebenjob Schule kannst du dich schon während deines Lehramtsstudiums engagieren.

Das Programm von ‚Nebenjob Schule'

Die Erste Staatsprüfung

Die Erste Staatsprüfung markiert den Abschluss eines Lehramtsstudiums an einer sächsischen Universität oder Hochschule.

Durch diese Prüfung wird nachgewiesen, dass die Studierenden alle nötigen Qualifikationen erlangt haben, um in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt einzutreten.

Die Erste Staatsprüfung findet zweimal jährlich statt. Für den jeweiligen Prüfungszeitraum weist ein Terminplan wichtige Daten aus.

Beratung zum Lehramtsstudium

Symbolbild Lehrer in Sachsen

Wie läuft dein Lehramtsstudium ab? 

 

Die Studienberatungen der sächsischen Universitäten unterstützen dich bei der weiteren Entscheidungsfindung und haben für dich alle aktuellen Infos rund um dein Studium.

Universität Leipzig
Studienberatung
Goethestraße 3-5
04109 Leipzig

Deine Ansprechpartnerinnen:
Stefanie Friedrich
Yvonne Schafhauser
Telefon:
+49 (0) 34197-32062

TU Dresden
Studienberatung
Mommsenstraße 6
Fritz-Förster-Bau
01069 Dresden

Dein Ansprechpartner:
Michael Rockstroh
Telefon:
+49 (0) 351463-34161

TU Chemnitz
Studienberatung
Straße der Nationen 12
09111 Chemnitz

Deine Ansprechpartnerin:
Sabrina Theiler
Telefon: 

+49 (0) 371531-33457 

Beratung zur Ersten Staatsprüfung

Für Angelegenheiten der Ersten Staatsprüfung ist das Landesamt für Schule und Bildung zuständig, konkret die Prüfungsreferate (Referate 42).

Standort Leipzig
Landesamt für Schule und Bildung
Referat 42
Nonnenstraße 17A
04229 Leipzig

Telefon:  
+49 (0) 341 4945-940

Standort Dresden
Landesamt für Schule und Bildung
Referat 42
Großenhainer Straße 92
01127 Dresden

Telefon:
+49 (0) 351 8439-251

 

Standort Chemnitz
Landesamt für Schule und Bildung
Referat 42
Straße der Nationen 12
09111 Chemnitz

Telefon:

+49 (0) 371 256202-63

Veranstal­tungen finden

Wann kannst du dich bewerben, welche Info-Veranstaltungen finden statt?
Alle wichtigen Termine zum Lehramt in Sachsen findest du hier direkt zum Abspeichern für deinen Kalender.

19. August
Informationsveranstaltung zur Verbeamtung (Online)
16:30 bis 18:00 Uhr, Anmeldung erforderlich. Du fragst dich, ob du dich nach Abschluss deines Lehramtsstudiums oder nach ein paar Jahren im Beruf verbeamten lassen solltest? Die GEW Sachsen informiert alle Interessierten über den Weg in die Verbeamtung, erläutert Unterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften und beantwortet Fragen zu Versicherungen und Verdienst. Link zum Event
28. August
Schnuppertour Referendariat Annaberg-Buchholz
28. bis 29. August 2025, Anmeldung erforderlich, die Kosten übernimmt die DKJS. Du studierst Lehramt und möchtest mehr darüber erfahren, wie der Vorbereitungsdienst wirklich abläuft und was dich erwartet? Bei der Schnuppertour Referendariat von Perspektive Land kannst du dich mit aktuellen Referendarinnen und Referendaren vernetzen, erhältst wertvolle Tipps für deinen Vorbereitungsdienst und lernst Schulen in Annaberg-Buchholz kennen. Link zum Event
30. August
Lernwerkstatt Schulrecht Leipzig
10:00 bis 14:30 Uhr, Anmeldung erforderlich, Teilnahme kostenfrei. Diese Lernwerkstatt bereitet dich als Lehrkraft im Vorbereitungsdienst optimal auf die Schulrechtsprüfung vor. Du besprichst gemeinsam Fälle, tauschst Unterlagen aus, klärst Verständnisprobleme und planst die weitere Arbeit in Lerngruppen. Für Kaffee, Kekse und alle nötigen Gesetzestexte ist gesorgt. GEW Landesgeschäftsstelle, Versammlungssaal im Erdgeschoss, Nonnenstr. 58, 04229 Leipzig Link zum Event
8. September
Schnuppertour Referendariat Löbau & Bautzen
08. bis 09. September 2025, Anmeldung erforderlich, die Kosten übernimmt die DKJS. Du studierst Lehramt und möchtest mehr darüber erfahren, wie der Vorbereitungsdienst wirklich abläuft und was dich erwartet? Bei der Schnuppertour Referendariat von Perspektive Land kannst du dich mit aktuellen Referendarinnen und Referendaren vernetzen, erhältst wertvolle Tipps für deinen Vorbereitungsdienst und lernst Schulen in der Region Bautzen kennen. Link zum Event
12. September
Lernwerkstatt Schulrecht Dresden
16:30 bis 21:00 Uhr, Anmeldung erforderlich, Teilnahme kostenfrei. Diese Lernwerkstatt bereitet dich als Lehrkraft im Vorbereitungsdienst optimal auf die Schulrechtsprüfung vor. Du besprichst gemeinsam Fälle, tauschst Unterlagen aus, klärst Verständnisprobleme und planst die weitere Arbeit in Lerngruppen. Für Kaffee, Kekse und alle nötigen Gesetzestexte ist gesorgt. Volkshaus Dresden (3. Etage, GEW Dresden), Schützenplatz 14, 01067 Dresden Link zum Event
15. September
Veröffentlichung der Prüfungstermine der Ersten Staatsprüfung
Ab dem 15.09. werden die Prüfungstermine für die Erste Staatsprüfung im Wintersemester 2025/2026 veröffentlicht. Link zum Event
18. September
Präsenzseminar: Erlebnispädagogische Spiele in der Natur
Anmeldung erforderlich, Teilnahme kostenfrei. Das Präsenzseminar findet unter dem Motto "Wo Fuchs und Igel sich Gute Nacht sagen - Lernen in und mit der Natur" in der Dresdner Heide statt. Du lernst praktische Methoden für Spiele in der Natur kennen, die du bei Projekt- und Wandertagen sowie Klassenfahrten einsetzen kannst. Link zum Event
19. September
Lernwerkstatt Schulrecht Chemnitz
16:30 bis 21:00 Uhr, Anmeldung erforderlich, Teilnahme kostenfrei. Diese Lernwerkstatt bereitet dich als Lehrkraft im Vorbereitungsdienst optimal auf die Schulrechtsprüfung vor. Du besprichst gemeinsam Fälle, tauschst Unterlagen aus, klärst Verständnisprobleme und planst die weitere Arbeit in Lerngruppen. Für Kaffee, Kekse und alle nötigen Gesetzestexte ist gesorgt. Gewerkschaftshaus Chemnitz, Augustusburger Str. 33, 09111 Chemnitz Link zum Event
19. September
21. Dresdner Lehrertag
10:00 bis 15:00 Uhr, Anmeldung erforderlich, SLV-Mitglieder: 5 Euro, Gäste: 10 Euro. Beim diesjährigen Dresdner Lehrertag des SLV dreht sich alles rund um das Thema Stimme. In verschiedenen Workshops lernst du von erfahrenen Stimmtrainern, wie du deine Stimme als wichtigstes Unterrichtsutensil noch besser einsetzen kannst. Link zum Event
20. September
Klausur Bildungswissenschaftlicher Bereich
Vom 20. September bis 02. Oktober findet die Klausur Bildungswissenschaftlicher Bereich (Erste Staatsprüfung Wintersemester 2025/2026) statt. Link zum Event
29. September
Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung
Wenn du im Sommersemester 2026 die Erste Staatsprüfung ablegen möchtest, kannst du dich vom 29. September bis 02. Oktober online dafür anmelden. Link zum Event
30. September
Wie bewerbe ich mich für den Schuldienst?
6:30 bis 18:00 Uhr, Anmeldung erforderlich, Teilnahme kostenfrei. Diese Online-Informationsveranstaltung richtet sich an Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die sich für den regulären Schuldienst ab Februar 2026 bewerben möchten. Du erhältst Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um das Bewerbungsverfahren, Teilzeitmöglichkeiten, Einstellungskriterien und vieles mehr. Bring gerne deine eigenen Fragen mit! Link zum Event
30. September
Exkursion zum Evangelischen Schulzentrum Muldental e. V. in Grimma
08:00 bis 13:00 Uhr, Anmeldung erforderlich. Zusammen mit "Perspektive Land" auf Schulentdeckungstour! Komm mit zur Exkursion und entdecke das Evangelische Schulzentrum Muldental e. V. in Grimma in der Nähe von Leipzig. Du lernst andere Lehramtsstudentinnen und -studenten kennen und kannst sogar selbst im Unterricht hospitieren. Link zum Event
1. Oktober
Mündliche Prüfungen
Von Oktober bis Dezember finden die mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung (Wintersemester 2025/2026) statt. Link zum Event
10. Oktober
Abgabefrist wissenschaftliche Arbeit
Du hast bis zum 10. Oktober Zeit, deine wissenschaftliche Arbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung (Wintersemester 2025/2026) abzugeben. Link zum Event
24. Oktober
Online-Seminar: Mobbing an Schulen – ein Phänomen systemischer Gewalt
14:00 bis 17:00 Uhr, Anmeldung erforderlich, Teilnahme kostenfrei. Gemeinsam mit Perspektive Land gehst du in diesem Seminar unter anderem den folgenden Fragen nach: Was ist der Unterschied zwischen Ausgrenzung und Mobbing? Welche Möglichkeiten habe ich als Lehrkraft, wenn ich Mobbing in meiner Schule vermute oder beobachte? Das Seminar besteht aus theoretischen Inputphasen sowie interaktiven Diskussionen, damit du das Gelernte gut in deinem Unterricht anwenden kannst. Link zum Event
13. November
Private Krankenversicherung – sinnvoll oder risikoreich?
Anmeldung erforderlich, Teilnahme kostenfrei. Diese Online-Informationsveranstaltung der GEW Sachsen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale hilft dir bei der wichtigen Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Du erhältst einen kompakten Überblick über das System der privaten Krankenversicherung und erfährst, worauf du bei der Entscheidungsfindung achten solltest. Link zum Event
21. November
Symposium „Lernsettings sprachsensibel gestalten“
09:00 bis 16:00 Uhr, Anmeldung erforderlich. Das Symposium der Uni Leipzig richtet sich an Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Studierende. Du erfährst in verschiedenen Vorträgen und Workshops, wie du unterschiedliche Lernsettings sprachsensibel gestaltest. Der Schwerpunkt liegt auf dem Elementar- und Primarbereich. Haus 3 und Haus 5 der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät, Marschnerstraße 31, 04109 Leipzig Link zum Event
30. November
Bedingte Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
Du erhältst bis zum 30. November die bedingte Zulassung zur Ersten Staatsprüfung im Sommersemester 2026, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Link zum Event
31. Januar
Zeugnisdatum Erste Staatsprüfung
Dein Zeugnis zur bestandenen Ersten Staatsprüfung (Wintersemester 2025/2026) wird dir zum 31.01.2026 ausgestellt. Link zum Event

FAQ

FAQ zum Lehramtsstudium

In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karrierelaufbahn ein so gutes Gehalt erzielen. Um deine finanzielle und auch soziale Absicherung musst du dir dann keine Gedanken machen. Dabei ist es in Sachsen unerheblich, an welcher Schulart du unterrichtest: Wir wertschätzen alle finanziell gleich. Vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer werden für alle Schularten in Sachsen mit ihrem Berufsstart in der E 13 oder A 13 eingruppiert. Weitere Informationen zum Gehalt findest du auf der Website des Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie auf der Website des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder.

Der Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer gegenwärtig sachsenweit sehr hoch. Diese Tendenz wird noch mindestens für die nächsten acht Jahre anhalten. Regionalspezifisch sind die Einstellungsmöglichkeiten außerhalb der Ballungszentren Dresden und Leipzig besonders gut.
Schulartspezifisch liegen die Bedarfsschwerpunkte gegenwärtig bei den Oberschulen, Grundschulen und Förderschulen.

Fächerspezifisch ist an allen weiterführenden Schulen der Bedarf an Lehrkräften für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und Fremdsprachen besonders groß. Für die berufsbildenden Schulen gibt es Einstellungsbedarf insbesondere in den gewerblich-technische Fachrichtungen, wie Metall- und Maschinentechnik sowie Elektrotechnik und Informationstechnik.

Welche Vorteile das Lehren in den ländlichen Regionen Sachsens hat, erfährst du hier. Das Studienbegleitprogramm „Perspektive Land“ bietet Lehramtsstudierenden und Referendarinnen sowie Referendaren vielfältige Möglichkeiten, die sächsische Schullandschaft zu entdecken. Mehr Infos zu Bedarfsfächern und Schularten findest du hier.

Bei einigen Lehramtsfächern gibt es einen überdurchschnittlich hohen Mangel an Lehrkräften. Sie werden teilweise dringend gebraucht, um zu verhindern, dass Unterricht ausfallen muss. Diese Fächer werden auch als „Fächer des besonderen Bedarfs“ bezeichnet. Je nach Schulart betrifft das andere Fächer. Wenn du ein solches Bedarfsfach studierst, hilfst du, die Lücken zu schließen und hast besonders gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.

„MINT-Fächer“ besonders gefragt!

„MINT-Fächer“ sind Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. In diesen Fächern ist der Bedarf – bis auf wenige Ausnahmen – deutlich höher als bei anderen Fächern. Wenn du zudem Sorbisch sprichst, wäre der Lehrberuf eine tolle Möglichkeit, zum Erhalt deiner Sprache beizutragen.

Das gesamte Studienangebot in Sachsen, mit den wählbaren Fächern, Schularten sowie dem aktuellen Bedarf, zeigt dir unsere Fächertabelle (PDF downloaden) in der Übersicht.

Weitere Infos zum Thema „Fächer wählen“ findest du hier.

An deiner Schule stehen dir, je nach Schulart, verschiedene fachliche Entwicklungsmöglichkeiten, wie Oberstufenberatung, Fachleitung oder Beratungslehrerin oder Beratungslehrer offen. Du kannst dich auch zur Mentorin oder zum Mentor für zukünftige Lehrkräfte sowie Seiteneinsteigende weiterentwickeln. Über die Schulen hinaus gibt es zudem die Möglichkeit, als Fachberatung für ein bestimmtes Unterrichtsfach oder eine Fachrichtung für die Schulaufsicht tätig zu werden. Für Lehrerinnen und Lehrer, die verstärkt Management- und Führungsaufgaben wahrnehmen möchten, ist auch die Entwicklung in Richtung Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung eine interessante Option. Natürlich hast du auch immer die Möglichkeit, dich individuell weiterzubilden, neue Projekte in und außerhalb der Schule ins Leben zu rufen oder für eine Zeit ins Ausland zu gehen. Es warten zahlreiche Möglichkeiten auf dich!

Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Studienort zu wechseln. Hochschulen sind dazu verpflichtet, Studien- und Prüfungsleistungen gegenseitig anzuerkennen, wenn keine wesentlichen Unterschiede an der jeweiligen Hochschule zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen bestehen. Ist der Zielstudiengang/das Zielstudienfach zulassungsbeschränkt (N.c.). gilt dies auch für Bewerberinnen und Bewerber höherer Fachsemester, die z.B. bereits im gleichen oder in einem anderen Studiengang studieren bzw. studiert haben. Einem Wechsel kann nur dann stattgegeben werden, wenn man eine Zulassung erhält. Diesbezüglich raten wir aber, sich direkt mit den Universitäten in Verbindung zu setzen.

Du kannst auch innerhalb deines Studiums die Schulart oder die Fächer wechseln. Dabei kannst du dir deine bereits erbrachten Studienleistungen aus dem bisherigen Studium teilweise anerkennen lassen. Dies muss in jedem Einzelfall von der Universität geprüft werden. Bei artverwandten Fächern ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass dir Leistungen angerechnet werden. Beachte aber, dass in vielen Fällen auch bei einem Wechsel eine Zulassungsbeschränkung greifen kann. Nähere Informationen findest du bei der Studienfachberatung der jeweiligen Universität.

Bitte informiere dich vor dem jeweiligen Bewerbungszeitraum über die aktuell geltenden Regelungen an der jeweiligen Hochschule. Falls du BAföG oder ein Stipendium beziehst, lasse dich bitte vor einem geplanten Wechsel auch von den jeweiligen Institutionen zu möglichen Konsequenzen beraten.

Grundsätzlich ist dies möglich. Deine bereits erbrachten Leistungen kannst du dir teilweise anerkennen lassen. Dies muss aber von der Universität in jedem Einzelfall geprüft werden. Ähneln sich die Fächer, hast du eine größere Chance, dir Leistungen anrechnen zu lassen. Ziehst du einen Wechsel in Erwägung, kannst du dich an deiner Universität beraten lassen.

Bitte informiere dich vor dem jeweiligen Bewerbungszeitraum über die aktuell geltenden Regelungen an der jeweiligen Hochschule. Falls Du BAföG oder ein Stipendium beziehst, lasse Dich bitte vor einem geplanten Wechsel auch von den jeweiligen Institutionen zu möglichen Konsequenzen beraten.

Der Vorbereitungsdienst ist die 2. Phase der Lehrerausbildung und besteht aus drei Ausbildungsabschnitten. Jeder Abschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr. Des Weiteren erfolgt eine Ausbildung an der Schule (Unterricht, Hospitation, Schulorganisation) und eine Ausbildung in LAS (theoriegeleitete Praxisreflexion).

Während dieser Zeit wirst du vier Tage pro Woche an einer Schule sein. Dort wirst du hospitieren und zunehmend selbstständig unterrichten. An einem Tag in der Woche besuchst du Lehrveranstaltungen an einer Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB).

Dort wirst du im Sinne der theoriegeleiteten Praxisreflexion in den Bereichen Didaktik und Methodik unter Berücksichtigung der Bildungswissenschaften in Bezug auf deine Unterrichtsfächer, deinen Förderschwerpunkt oder deine berufliche Fachrichtung sowie in den Bereichen Schulrecht, Lehrerdienstrecht und Beamtenrecht ausgebildet.

Während deiner Ausbildung wirst du darüber hinaus am Seminar von deinen Lehrbeauftragten professionalisierend begleitet. Sie hospitieren in deinem Unterricht, führen Beratungsgespräche und geben dir Gelegenheit, in ihrem Unterricht zu hospitieren.
Ausführliche Informationen zum Vorbereitungsdienst erhältst du im Video.

Den Vorbereitungsdienst schließt du mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Die Staatsprüfung setzt sich aus Lehrproben, mündlichen Prüfungen und der Schulleiterbeurteilung zusammen.

Während deines Vorbereitungsdienstes erhältst du einen Anwärterbezug, der sich aus einem Anwärtergrundbetrag und gegebenenfalls einem Familienzuschlag zusammensetzt. Die Art der Ausbildungsbezüge ist im Sächsischen Besoldungsgesetz festgelegt:

Nach A 13 (AW 13) erhalten alle Referendarinnen und Referendare den gleichen Anwärtergrundbetrag. Die aktuelle Höhe der Bezüge findest du auf der Website des Landesamtes für Steuern und Finanzen. Von den Anwärterbezügen wird lediglich Lohnsteuer abgezogen. Außerdem musst du noch einen Beitrag für die private Krankenversicherung entrichten.

Absolvierst du deinen Vorbereitungsdienst außerhalb der sächsischen Ballungszentren (Leipzig, Dresden) und bist bereit, nach dem Abschluss deiner Ausbildung für mindestens fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einer der sächsischen Bedarfsregionen tätig zu sein, kannst du neben dem monatlichen Grundgehalt von etwa 1.500 € brutto einen monatlichen Zuschlag (Anwärtersonderzuschlag) von rund 1.000 € brutto für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erhalten. Grund dafür ist, dass die Regionen außerhalb der Ballungsräume Dresden und Leipzig unterbesetzt sind. Der Anwärtersonderzuschlag dient somit als Motivation, Anreiz und Unterstützung für Lehramtsstudierende, die ihren Vorbereitungsdienst in einer Bedarfsregion absolvieren.

Empfänger deiner Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ist nicht die Schule, sondern das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Somit kannst du es dir nicht aussuchen, wo dein Vorbereitungsdienst stattfindet. Jedoch kannst du in deiner Bewerbung Einsatzwünsche für eine bestimmte Region oder Schule angeben.

Ja, es gibt mehrere Stiftungen, die Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende anbieten.

  • Das Programm „Studienkolleg“ der Stiftung der Deutschen Wirtschaft in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung wendet sich speziell an Lehramtsstudierende.
  • Das Stipendienprogramm „FundaMINT“ der Telekom Stiftung richtet sich an Lehramtsstudierende speziell in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern.
  • Das Kurt-Hansen-Stipendium der Bayer Foundation bietet eine Förderung für Lehramtsstudierende mit Schwerpunkt in den MINT-Fächern.

Folgende parteinahe Stiftungen vergeben Stipendien für alle Studiengänge:

Weitere Angebote für Studienförderungen und Stipendien findest du hier: 

Du kannst deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Du mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreust oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegst
  • Du neben dem Vorbereitungsdienst noch in einem weiteren Fach oder einer weiteren Fachrichtung eine Erweiterungsprüfung nach § 22 Lehramtsprüfungsverordnung I anstrebst
  • Du neben dem Vorbereitungsdienst habilitierst oder an einer Dissertation arbeitest

Der Antrag auf Durchführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ist gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu stellen.


Achtung: Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit kann nicht im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern nur im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden.

Bei Einstellung in den sächsischen Schuldienst wirst du nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt. Mit Hilfe der so genannten Leistungszahl wird die Auswahl zwischen den Bewerbenden getroffen. Diese setzt sich aus deinen Noten der Ersten und Zweiten Staatsprüfung bzw. des Masters und der Zweiten Staatsprüfung zusammen. Selbstverständlich fließen auch Berufserfahrung und die gewünschte Einsatzregion mit in die Entscheidung ein. Kriterien wie Zusatzqualifikationen, soziale Belange oder Schwerbehinderung werden nur bei gleicher Leistungszahl betrachtet.
Kurz gesagt: Hast du gute Studienleistungen, die sich in deinen Staatsprüfungen widerspiegeln, ist das definitiv von Vorteil.

Nach deiner Ersten Staatsprüfung hast du die Möglichkeit, als Vertretungslehrkraft zu arbeiten. Du kannst dich für das Programm Unterrichtsversorgung im Personalreferat eines Standortes des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) anmelden. Besteht für dein Qualifikationsprofil Bedarf, erhältst du einen befristeten Arbeitsvertrag. Einige Schularten und Regionen bieten auch die unbefristete Einstellung an.

Grundsätzlich kannst du dich nach deiner Zweiten Staatsprüfung auch für eine andere Schulart bewerben, sofern dies „laufbahnrechtlich“ passend ist. Deine Chancen eingestellt zu werden erhöhen sich, wenn du dich für eine Schulart bewirbst, bei der der Bedarf an Lehrkräften besonders hoch ist.

Jährlich finden zum 1. August und zum 1. Februar Einstellungsverfahren für Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen statt.

Ja, auch wenn wir dich natürlich gerne für Sachsen begeistern wollen. Nach Abschluss des Studiums und/oder des Vorbereitungsdienstes, kannst du dich in jedem Bundesland bewerben. Näheres findest du im Beschluss der Kultusministerkonferenz „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ (PDF downloaden) vom März 2013.

Die Bewerbungsmodalitäten und Fristen der einzelnen Länder können variieren.

Lehrerinnen und Lehrer im sächsischen Schuldienst können verbeamtet werden – und zwar in allen Schularten. Bei ihrem Berufsstart werden sie einheitlich in der Besoldungsgruppe A 13 verbeamtet. A 13 ist dabei das reguläre Einstiegsgehalt in der Laufbahngruppe 2.2 (vormals höherer Dienst) und liegt derzeit auf erster Stufe bei rund 4.838,65 € in Vollzeit.

Um dich verbeamten zu lassen, musst du eine vollständig ausgebildete Lehrkraft sein (d. h. mit Vorbereitungsdienst und Zweiter Staatsprüfung) und darfst das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Nach erfolgreich durchlaufenem Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe. Die reguläre Probezeit geht drei Jahre. Eine Verkürzung der Probezeit ist möglich für Bewerberinnen und Bewerber, die den Vorbereitungsdienst mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden und in der Probezeit überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben; außerdem können auch Vordienstzeiten auf die Probezeit angerechnet werden.

In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karriere ein so gutes Gehalt erzielen. In Sachsen werden die Lehrkräfte aller Schularten einheitlich im Eingangsamt A 13 verbeamtet, wenn die Voraussetzungen für eine Verbeamtung gegeben sind. Aufstiegschancen in die A 14 oder höher sind gegeben. Welche konkreten Beträge aktuell zu den einzelnen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gehören, findest du hier.

Ein Beamtenverhältnis besteht normalerweise in Vollzeit. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten des Antrags:  

  1. Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen (§ 98 Sächsisches Beamtengesetz) 

Grund für die Teilzeitanfrage ist hier die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen. Diese Anfrage ist, bis auf zwingende Ausnahmen, zu gewähren. 

  1. Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen (§ 97 Sächsisches Beamtengesetz) 

Teilzeitanfragen aus nicht-familiären Gründen können im Ermessen des Dienstherrn gewährt oder abgelehnt werden. Eine Ablehnung kann vor allem erfolgen, wenn sonst die notwendige Unterrichtsversorgung der Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann. 

Du solltest einen solchen Antrag so früh wie möglich stellen. Hast du zusätzliche Nachweise, beispielsweise ein ärztliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen, musst du diese dem Antrag beifügen.

In erster Linie sollen sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen. Das heißt auch, dass sie sich bei politischer Betätigung zurückhalten. Auch außerhalb des Beamtendienstes sind sie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verpflichtet.

Verbeamtete Lehrkräfte können im Wege der Abordnung oder Versetzung auch ohne ihre Zustimmung an einer anderen Schule eingesetzt werden, wenn es dafür dienstliche Gründe (insbesondere zur Unterrichtsabsicherung) gibt. Entsprechendes gilt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.

­Du kannst verbeamtet werden, wenn…

  • du die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaats der EU besitzt,
  • du dich verpflichtest, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • du eine vorgeschriebene Laufbahnbefähigung besitzt (im Sinne eines erforderlichen Lehramtsabschlusses)
  • und du gesundheitlich geeignet bist, was in einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wird.
  • du das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

Lehrkräfte mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen einen anerkannten Berufsabschluss nachweisen. Nähere Informationen hierzu findest du dazu auf dem Serviceportal Amt24.

Sind Beamtinnen und Beamte durch Krankheit an der Dienstleistung verhindert (arbeitsunfähig), erhalten sie ihre Bezüge weiterhin zu 100 Prozent. Für ihre Aufwendungen im Krankheitsfall (ggf. auch für Familienangehörige) erhalten sie und von ihrem Dienstherrn anteilig eine finanzielle Unterstützung, die sogenannten Beihilfeleistungen, in Höhe von 50 bis 80 Prozent der entstandenen Kosten. Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten sind Beamtinnen und Beamte nämlich nicht gesetzlich krankenversichert.  

Als Absicherung für die Aufwendungen, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden, wird Beamtinnen und Beamten der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfohlen. Hier solltest du dir die verschiedenen Tarife und Versicherungsleistungen ganz genau anschauen; schließlich spielen Faktoren wie die familiären Verhältnisse, das Alter oder Vorerkrankungen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus sollen Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen künftig die Möglichkeit erhalten, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern. Dazu wird in Kürze ein Vorschlag der Staatsregierung erwartet.

Blog

Aktuelle Themen, Inspirationen und echte Geschichten aus dem Schulalltag: In unserem Blog findest du Interviews, Themenbeiträge und News rund um den Lehrerberuf und das Lehramtsstudium in Sachsen! 

Infos zum Vorbereitungsdienst

Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Vorbereitungsdienst, relevante Infos zur Zweiten Staatsprüfung sowie zum Programm ‚Nebenjob Schule‘ und vieles mehr erhältst du hier. 

Bewerbungsportal

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